SY HEIDE-WITZKA

Lagemeldung der Polizei Schleswig

Tatort: Schleswig, Yachthafen
Tatzeit:  10.00 Uhr,  (genauer Zeit unbestimmt)
Tatbestand: Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr
Beteiligt:

  1. Besatzung der SY HEIDE-WITZKA  (Heimathafen Heiligenhafen)
  2. „Blinder Passagier“, von dem nur der Spitzname „Kaschi“ bekannt ist

 

Verletzte Rechtsvorschriften:

  1. § 315 c StGB (Gefährlicher Eingriff in den Bahn-, Schiffs- oder Luftverkehr

 

Schilderung des Sachverhaltes:

Durch die hinlänglich bekannten „gut informierten Kreise“ konnte hier in Erfahrung gebracht werden, dass es in den Morgenstunden des heutigen Tages zu einem geplanten Übergriff auf die Unversehrtheit der gesundheitlichen Konsistenz der Besatzung des Segelschiffes „HEIDE-WITZKA“ gekommen ist. Nach Zeugenaussagen versuchte während des oben bezeichneten Zeitraums eine männliche Person mit hochprozentigem Alkohol aus nordschleswiger Produktion unbemerkt, also quasi als „blinder Passagier“, auf das benannte Segelboot zu schleichen.

Unzweifelhaft waren seine Absichten, der Besatzung zumindest einen Teil des mitgeführten hochprozentigen Getränkes beizubringen. Auch wenn davon ausgegangen werden muss, dass sich die heldenhafte Besatzung mit aller Kraft dagegen gewehrt haben würde, kann daraus nicht unisono geschlossen werden, dass es nicht zu einem mehr oder weniger gefährlichen Eingriff in den Schiffsverkehr gekommen wäre, da die Besatzung zweifellos, weil in keiner Weise mit den Folgen und Auswirkungen dieses in Flaschen gefüllten Teufelszeuges vertraut, sicherlich auf Tage hinaus in ihrem Reaktionsvermögen eingeschränkt gewesen wäre.

Alleine der Umstand, dass die HEIDE-WITZKA bereits einige Stunden vor dem Versuch der Tatausführung, entgegen den eigentlichen Absichten, mit unbekanntem Ziel ausgelaufen ist, kann nicht über den Grad der Gefährung, in welcher sich Schiff und Besatzung befunden haben, hinwegtäuschen.

Befragung des mittlerweile ermittelten Täters:

Die hochnotpeinliche Befragung des Tatverdächtigen ergab, dass er vermeintlich von Angehörigen aus Buchholz dazu angestiftet wurde, seine Untat auszuführen,  aufdas diese sich an den Folgen erfreuen. Ansonsten konnte der „Kaschi“ keine weiteren Hinweise geben, weil es ihm, nach eigenen Angaben, am nötigen „Durchblick“ fehle.

Da es sich bei dem Täter auch „nur“ um ein Anstiftungspopfer der subversiven Buchholzer Kräfte handelt, wurde er entlassen und die weiteren Ermittlungen der Buchholzer Dienststelle übergeben.

Von der HEIDE-WITZKA fehlt nach wie vor jede Spur.